Häufig gestellte Fragen
Alle von uns gelieferten Felgen haben ein Teilegutachten nach § 19 (3) StVZO und sind zulassungs- und eintragungsfähig!
Problemlose Eintragung der Felgen bei Teilegutachten mit definierten Fahrzeug-Modellen.
Das Teilegutachten nach § 19 (3) StVZO enthält die zugelassenen Fahrzeug-Modelle, bei dehnen keine zusätzlichen Umbauten an Karosserie und Fahrwerk erforderlich sind. Mit den Anweisungen zum Anbau der Felgen wird sicher gestellt, dass die Montage sachgerecht und fachgerecht erfolgt. Es werden zum Beispiel die Rad- und Reifenkombinationen, die Einpresstiefen sowie Länge und Ausführung der Radschrauben vorgegeben. Nach dem Anbau der Felgen muss das Fahrzeug durch einen Sachverständigen (TÜV, DEKRA) abgenommen werden. Hier bekommen Sie eine Bescheinigung für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere
Kosten: ca. 40,00 Euro.
Wir liefern Ihnen auch Felgen, die den Umbau auf andere Dimensionen erlauben.
Ist im Teilegutachten Ihrer Wunschfelge, ihr Fahrzeug nicht aufgeführt, ist die Prüfung durch den Sachverständigen etwas umfangreicher. Hier wird z.B. auch geprüft, ob eine erforderliche Karosserieänderung fachgerecht ausgeführt wurde, oder eine Tachoangleichung erforderlich ist.
Zusätzliche Kosten: ca 30,00 Euro
Auf Wunsch berechnen wir für Sie die Werte für Abrollumfang, Geschwindigkeitsabweichungen, Änderungen der Bodenfreiheit, Reifendurchmesser, Felgenbreite oder Distanzscheiben und welche Reifen bzw. Felgen für Ihr Fahrzeug passen. Dazu erhalten Sie auch eine praktische grafische Darstellung.
Kosten: 15,00 Euro (werden beim Kauf der Felgen verrechnet).
Welche Radschrauben/Radbolzen werden verwendet?
Felgen, für die eine Befestigung mit Kegelbund vorgeschrieben ist, dürfen auf keinen Fall mit Kugelbundschrauben befestigt werden!
Je nach Felgentype kommen bei unseren Felgen Radschrauben mit Kegelbund oder Kugelbund zum Einsatz.
Die Bezeichnug für den Kugelbund wird in D mm oder R mm angegeben.
Die Bezeichnug für das Winkelmass beim Kegelbund wird in Grad angegeben.
Sind die Felgen für das H-Kennzeichen abnahmefähig?
Nachbauten von originalen, zeitgenössischen Tuning-Teilen sind nach den Richtlinien gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung erlaubt.
Unsere Felgen sind originalgetreue Nachbauten.